VJE - Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe

VJE ist die Abkürzung für: Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe e.V. Der Verband wurd 1996 als Landesverband für den Landesteil Westfalen-Lippe auf Initiative des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes gegründet, um die Interessen der Jagdrechtsinhaber (Eigentümer bejagbarer Flächen) durch einen eigenständigen Interessenverband gezielter vertreten zu lassen. Während in Jagdverbänden in erster Linie die Interessen der Jäger vertreten werden, sind im VJE die Jagdgenossenschaften Mitglied, in denen wiederum die als Jagdgenossen bezeichneten Grundstückseigentümer organisiert sind. Ebenso Mitglied sind die Eigenjagdbesitzer. Das sind die Jagdrechtsinhaber, die aufgrund der Flächengröße ihrer bejagbaren Grundstücke über einen eigenständigen sog. Eigenjagdbezirk verfügen.


Und was sind Jagd­genossen­schaften und Eigen­jagden?

Jagdgenossenschaften

Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen (§ 8 Absatz 1 Bundesjagdgesetz).

Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlußfassung vertretenen Grundfläche (§ 9 Bundesjagdgesetz). Die Jagdgenossenschaft ist eine Solidargemeinschaft, innerhalb derer die Jagdgenossen nach demokratischen Grundsätzen und mit größtenteils ehrenamtlichem Engagement Aufgaben der Jagdverwaltung weitgehend eigenverantwortlich wahrnehmen, sei es die Wildschadensregulierung, die Auszahlung von Jagdgeldern, oder aber die Führung des Jagdkatasters. Ebenso ist die Jagdgenossenschaft mit verantwortlich für die Hege.

Eigenjagden

Zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 Hektar an, die im Eigentum ein und der selben Personengemeinschaft stehen, bilden einen Eigenjagdbezirk. 

In NRW gilt als Mindestgröße für einen Eigenjagdbezirk 75 ha bejagbare Fläche, die zusammenhängen müssen. Während im Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft die Jagdnutzung in der Regel durch Verpachtung an einen Jagdpächter erfolgt, nutzen Eigenjagdbesitzer ihren Eigenjagdbezirk häufig auch selbst zur Jagd.  Natürlich muss der Eigenjagdbesitzer dann aber auch selbst die Jägerprüfung abgelegt haben und einen Jagdschein gelöst haben. Ansonsten besteht auch für den Eigenjagdbesitzer die Möglichkeit seinen Jagdbezirk zur Jagdausübung zu verpachten.


Aktuelles aus dem VJE

04.06.2018

Datenschutz für Jagdgenossenschaften

Ab dem 25. Mai gilt die neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO auch für Jagdgenossenschaften. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich eine gesetzliche ...
28.02.2018

Weitgehende Freigabe von Schwarzwild in NRW

Mit einem Erlass von 4. Januar 2018 ist vor dem Hintergrund des aktuellen Seuchengeschehens (Afrikanische Schweinepest ASP) bei den östlichen Nachbarn Tchechien und Polen aus ...
08.08.2017

Wolfsgutachten veröffentlicht

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) und der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe (VJE) haben am Di. 08.08.2017 gemeinsam mit dem ...
05.07.2017

Projekt Hegebeauftrager jetzt Online

Das Projekt Hegebeauftragter ist nunmehr auch mit einer eigenen Internetseite online. Gemeinsam mit dem Westfälisch-Lippischen-Landwirtschaftsverband (WLV), dem Landesjagdverband ...
04.07.2017

Krefelder Fuchsfallen werden ausgeliefert

In den kommenden Wochen werden in einer Anzahl von Niederwildrevieren 22 sog. Krefelder Fuchsfallen ausgeliefert. Diese vom VJE getragene Aktion soll das erforderliche intensive ...
14.06.2017

"Jagdwende kommt"

Auf dem diesjährigen Landesjägertag des LJV NRW am 10. Juni 2017 hat es der zukünftige Ministerpräsident von NRW bestätigt. Mit Armin Laschet und einer CDU-FDP Landesregierung wird ...
03.05.2017

Vereinbarung mit GIS

Der VJE hat sich aktuell mit der Gesellschaft für Informationssysteme "GIS" darauf verständigt, dass VJE - Mitglieder die PC-Software "Jagdpachtverwaltung" zu vergünstigten ...
23.03.2017

VJE - Vorstand bestätigt!

Auf der Jahreshauptversammlung des VJE in Werl am 15.03.2017 wurde der Vorstand des VJE durch die Mitgliederversammlung einstimmig bestätigt. Aus dem Vorstand ausgeschieden ist ...

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