An dieser Stelle weisen wir auf interessante Homepages von anderen Verbänden und Organisationen, deren Inhalte für Sie als Jagdrechtsinhaber / Grundstückseigentümer im ländlichen Raum von Interesse sein können. Wir machen uns den Inhalt dieser Homepages dabei nicht zu eigen und übernehmen auch keine Haftung für die jeweiligen Inhalte:
Rheinischer Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften e.V.
Frau Wolff
Rochusstraße 18
53123 Bonn
Vorsitzender:
Dr. Arno Becker
Geschäftsführer:
RA Michael Niesen
Telefon: 0228-52006-126
Telefax: 0228-52006-59
Bundesarbeitsgemeinschaft BAGJE
Geschäftsstelle
Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: 0 30/3 19 04-421
Telefax: 0 30/3 19 04-496
Verband der Fischereigenossenschaften Nordrhein-Westfalens e.V.
Stauseebogen 23
45259 Essen
Vorsitzender:
Hubertus Prinz zu Sayn Wittgenstein
Geschäftsführer:
Stefan Jäger
Telefon: 02 01 - 46 61 46
Telefax: 02 01 - 46 75 15
Gesellschaft für Informationssysteme mbH
Anbieter von Jagdkatastersoftware, der VJE- Mitgliedern vergünstigte Konditionen anbietet.
Terra Software Solutions UG
Anbieter von Jagdkatastersoftware, der VJE- Mitgliedern vergünstigte Konditionen anbietet.
Afrikanische Schweinepest
Gemeinsam gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest
Bejagungsschneisen
Landwirte und Jäger – gemeinsam planen und handeln!
VJE Mitgliederrundschreiben Juni 2022
Es gibt ein neues Mitgliederrundschreiben des VJE. Aufgrund entsprechender Bitten haben wir uns entschlossen, dass aktuelle Rundschreiben auch allen (Noch)- Nichtmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Das Rundschreiben kann hier als PDF- Datei geladen werden.
Dezemberrundschreiben 2021
BAGJE-Leitfaden in zweiter Auflage erschienen
Der BAGJE-Leitfaden zur Beteilung im Befriedungsverfahren nach § 6 a BJagdG ist in der zweiten Auflage erschienen. Der Leitfaden richtet sich vornehmlich an Grundstückseigentümer, Land- und Fortwirte, Jagdrechtsinhaber und Jagdausübungsberechtigte, denen Nachteile dadurch entstehen können, dass einzelne Grundstückseigentümer ihre Fläche aufgrund einer echten oder vorgegebenen ethischen Gewissensbelastung in einem Verwaltungsverfahren aus dem Bejagungszusammenhang herausnehmen lassen wollen.
Schwarzwild Flyer 2009