Deutschland hat einen neuen Bundestag gewählt. Rot, Grün und Gelb haben für die eine Regierungsvereinbarung geschlossen, in der die Ziele und Maßnahmen der Regierungsarbeit der kommenden Jahre formuliert worden sind. Zum Thema „Jagdrechtsnovelle“ ist nichts vereinbart worden. Allerdings ist vereinbart worden, auch in Deutschland einen Schutzgebietsanteil von 30 % zu erreichen und für diese Gebiete einen wirksamen Schutz zu etablieren. Schutzgebietsausweisungen sind in der Regel auch mit jagdlichen Einschränkungen bis hin zu Bejagungsverboten verboten, sodass durchaus Anlass zur Sorge besteht. Zum Thema „Wolf“ ist u.a. formuliert, dass den Ländern ein europarechtskonformes regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglicht werden soll. Auch, wenn das Wort „Bestandsmanagement“ ausgesprochen worden ist, so ist damit gleichwohl in keiner Weise gesichert, dass es in absehbarer Zeit zu einem Regulierungsmanagement angesichts der sich stetig vergrößernden Wolfspopulation kommt. Denn das EU-Recht erlaubt derzeit schlicht keine echte Bestandsregulierung des strenggeschützten Wolfes. Es bedarf hier eines massiven politischen Einsatzes auf EU-Ebene, um die überfällige Herausnahme des Wolfes aus dem Strengschutz zu erreichen. Ob dies die Ampel wirklich leisten will, bleibt abzuwarten.
(von Jürgen Reh)