Der Waldbauernverband NRW weist aktuell auf eine Information des Landesbetriebs Wald und Holz hin.
Auch wir möchten diese Information des Landesbetriebs Wald und Holz weitergeben, die wie folgt lautet:
Der Wiederaufbau unserer Wälder nach den verheerenden Schäden der letzten Jahre bleibt eine enorme Aufgabe für Waldbesitzende aller Besitzarten. Dass die Wiederbewaldung voranschreitet und bereits auf rund 59.000 ha Waldfläche durch Aufforstungen und Naturverjüngung junger Wald in NRW wächst, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Dennoch bleibt die finanzielle, soziale und ökologische Investition in die Zukunft enorm – und mit vielen Risiken verbunden. Eines davon ist der Wildverbiss, vor allem durch Rehwild, aber regional auch durch andere Wildarten. Die Folge: Junge Bäume werden nicht nur stark reduziert, sondern auch die dringend benötigten Mischwälder gefährdet, weil eingemischte Baumarten selektiv verbissen werden.
Gesetzliche Möglichkeit zur Schonzeitverkürzung
Um übermäßigen Wildschäden entgegenzuwirken, ermöglicht das Landesjagdgesetz (§ 24 Abs. 2) den unteren Jagdbehörden, Schonzeiten unter bestimmten Bedingungen aufzuheben. Dies kann für einzelne Jagdbezirke oder ganze Regionen gelten, um den Waldumbau gezielt zu unterstützen.
Wald und Holz NRW stellt den Jägerinnen und Jägern dafür ein Antragsformular zur Schonzeitverkürzung bereit. Damit können Jäger die Waldbesitzenden aktiv bei der Wiederbewaldung unterstützen. Selbstverständlich bleibt dabei der Tierschutz gewahrt: Der Schutz von Elterntieren während der Aufzuchtzeit (§ 22 Abs. 4 BJagdG) hat weiterhin höchste Priorität.
Antragsformulare können auf der Homepage des Landesbetriebs Wald und Holz abgerufen werden.