Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) und der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe (VJE) haben am Di. 08.08.2017 gemeinsam mit dem beauftragten Gutachter Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel auf einer Pressekonferenz die Ergebnisse eines Gutachtens zum Thema "Wolf" vorgestellt. Die vorgestellten Thesen des Wildbiologen Prof. Pfannenstiel sind gewiss dazu geeignet, eine längst überfällige Debatte um ein Bestandsregulierungsmodell auf den Weg zu bringen. Eine Regulierung des Wolfsbestandes sei laut Prof. Pfannenstiel dabei unabweisbar erforderlich, da sich gegenwärtig der Bestand jeweils alle drei Jahre ungebremst verdoppele. Auch sei eine besondere Schutzwürdigkeit im Sinne des Artenschutzes nicht zu begründen, da die in Deutschland vorkommenden Wölfe schlicht keine eigenenständige genetische Population bilden würden. Zusammengefasst stellte Prof. Pfannenstiel folgende Thesen vor:
Die Diskussion über den Wolf in der deutschen Kulturlandschaft muss undogmatisch und offen geführt werden.
Die Fakten zum Erhaltungszustand des Wolfes in Mitteleuropa liefern keine ausreichende Begründung für die weitere Einordnung dieser Tierart in höchste Schutzkategorien.
In der deutschen Kulturlandschaft werden sich in absehbarer Zeit die bestehenden Konflikte mit dem Wolf verschärfen und möglicherweise unbeherrschbar werden.
Bleiben Annährungen des Wolfes an den Menschen dauerhaft ohne Konsequenzen für die betreffenden Wölfe, ist mit An- und Übergriffen zu rechnen.
Beispiele aus anderen europäischen Ländern zeigen, wie Wolfspopulationen reguliert werden können, ohne den Schutz der Art in Frage zu stellen.
Die Begrenzung der Wolfspopulation in Deutschland mit jagdlichen Mitteln wird erforderlich werden.
Die deutschen Wölfe stellen keine eigene Population im Sinne der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie dar.
Der Schutz des Wolfes konterkariert andere Schutzziele (z.B. Biotopvernetzung vs. Einzäunung).
Die aktuellen Wolfsmanagementpläne der Bundesländer verdienen diese Bezeichnung nicht, da sie im biologischen Sinne nichts mit dem Management der Wolfspopulation zu tun haben.
Es gibt weder stichhaltige juristische noch wildbiologische oder populations- ökologische Gründe, weswegen der Wolf nicht auch in Deutschland planmäßig bejagt werden könnte.