Mit einem Erlass von 4. Januar 2018 ist vor dem Hintergrund des aktuellen Seuchengeschehens (Afrikanische Schweinepest ASP) bei den östlichen Nachbarn Tchechien und Polen aus Gründen der Tierseuchenprävention die Bejagungsmöglichkeit beim Schwarzwild noch weitergehend erleichtet worden. Alle Unteren Jagdbehörden in NRW sind gebeten worden, aus Gründen des vorbeugenden Tierseuchenschutzes und zur Vermeidung der derzeit hohen Wildschäden durch Schwarzwild, in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten die Schonzeit für Schwarzwild mit sofortiger Wirkung für alles Schwarzwild aufzuheben. Ausnahme ist lediglich der sog. Elterntierschutz. Hiernach ist es auch weiterhin nicht erlaubt, Bachen mit gestreiften Frischlingen unter 25 kg zu schießen.
Gegenwärtig arbeitet die Wildforschungsstelle an der Bereitstellung eines Bejagungskonzeptes zur Sicherstellung einer waidgerechten Bejagung.
Von Jagdreisen in Länder mit ASP-Geschehen wird vom Ministerium weiterhin dringend abgeraten.
Auch auf Bundesebene ist zwischenzeitlich das Schwarzwild ganzährig freigegeben worden, wobei ebenfalls auch weiterhin der Elterntierschutz zu beachten ist.