CDU und Grüne haben sich nach den Wahlen in NRW auf eine Regierungsvereinbarung verständigt. Der Koalitionsvertrag enthält zwar keinen Auftrag zur umfangreicheren Überarbeitung des Landesjagdgesetzes. In der Vereinbarung ist aber festgehalten, dass zukünftig in Wege von Verbissgutachten die jeweilige Verbisssituation in den Jagdbezirken überprüft werden soll. Mit den betroffenen Verbänden und Organisationen will die neue Landesregierung bei dieser Anpassung zuvor den Dialog suchen. Man darf gespannt sein, ob sich die Änderungen des Landesjagdgesetzes tatsächlich nur auf diesen Aspekt beschränken werden.
(von Jürgen Reh)