Der im März offiziell bekanntgemachte Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz hat bundesweit unter den Jagdrechtsinhabern nur Kopfschütteln ausgelöst. So enthielt der zwischenzeitlich zurückgezogene Entwurf Austrittsmöglichkeiten für Jagdgenossenschaftsmitglieder, die das Ende des bisherigen Reviersystems und ebenso das Ende einer flächendeckenden Bejagung bedeutet hätten. Vorgeblich zum Schutz des Waldes und einer dortigen Bejagungsintensivierung sollten Grundstückseigentümer bereits ab 10 ha über einen Eigenjagdbezirk verfügen und damit selbst nicht mehr Jagdgenossen sein. Ebenso hätten sich nach dem Entwurf auch einzelne Jagdgenossen zusammentun können, um als Gruppe dann diese 10 ha zu erreichen. Im Ergebnis würde dies das Ende der Jagdgenossenschaft bedeuten und eine derartige Revierfragmentierung, dass ein geordnetes Schalenwildmanagement kaum noch möglich ist. Schalenwild wählt nun einmal seinen Lebensraum nicht unter Beachtung von im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnissen aus. Eine geordnete Schalenwildbejagung kann nur über die Grundstücksgrenzen hinaus und möglichst großräumig erfolgreich umgesetzt werden. Jedwede Revierzerstückelungen stehen dem Interesse an einer geordneten Schalenwildbejagung vollständig entgegen. Machen wir uns zudem nichts vor; bei vielen dieser neuen Kleineigenjagdbesitzer oder Kleineigenjagdeigentümergemeinschaften würde die Zielsetzung einer verstärkten Schalenwildbejagung gerade nicht im Vordergrund stehen. Es ist absolut naiv zu glauben, dass die Zerstückelung der Revierstrukturen mit Vorteilen für die Waldbewirtschaftung verbunden wäre. Man kann nur vermuten, welche „Freunde der Jagd“ hier die wahren Ideengeber sind. Auch wäre bei einer solche offensichtlichen Fehlentwicklung in einem Bundesland zu befürchten, dass dies auch auf die Zwangsmitgliedschaft in anderen Bundesländern durchschlägt. Wer ein solches Modell vorschlägt, will die Solidargemeinschaft „Jagdgenossenschaft“ zerstören. Mit den Jagdrechtsinhaberverbänden ist das nicht zu machen!
(von Jürgen Reh)