Mit rot-grüner Mehrheit ist in Düsseldorf am 09.11.2016 das Landesnaturschutzgesetz NRW verabschiedet worden. Mit dem neuen LNatschG wird das bisherige Landschaftsgesetz ersetzt. Die Gesetzesänderung stößt auf deutliche Kritik des "Aktionsbündnisses ländlicher Raum", in dem sich 16 Verbändes des ländlichen Raums zusammengschlossen haben. Das Gesetz enthält eine ganz erhebliche Steigerung/Übersteigerung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Naturschutzvereinigungen. Ebenso wird der Flächenanspruch des Naturschutzes weiter ausgeweitet. Im Vergleich zu den ursprünglich vorgestellten Gesetzesentwurf wurden jedoch einige Kritikpunkte zumindest teilweise entschärft.
So hatte den Verbänden der Jagdrechtsinhaber VJE/RVEJ insbesondere die ursprüngliche Version des § 40 "Wildnisentwicklungsgebiete" erhebliche Sorgen bereitet. War diese Regelung vom Wortlaut doch so ausgestaltet, dass quasi Jedermann hätte einen Antrag stellen können, seine Flächen dauerhaft aus jeder Form der Bewirtschaftung herauszunehmen. Ja sogar eine jagdliche Befriedung aus "ökologischen Gründen" wäre dann möglich gewesen. Auf die massive Kritik der Jagdrechtsinhaber ist aber augenscheinlich reagiert worden. Die nun gewählte Formulierung orientiert sich mehr an dem ursprünglichen Ziel "Prozesschutz im Wald/Herstellung urwaldähnlicher Waldgebiete". Damit ist zumindest erreicht, dass der Grundsatz der flächendeckenden Bejagung nicht auch an dieser Stelle in unvernünftiger Weise weiter aufgegeben wird. Zufrieden kann man mit dem Ergebnis allerdings nicht sein, da auch diese Flächen den Schutzstatus von Naturschutzgebieten herhalten sollen.