Bereits in dem letzten Informationsschreiben an die VJE - Mitglieder hatten wir darüber berichtet, wie unter Berücksichtigung der Datenschutzgrund- verordnung der personenbezogene Datenschutz in einer Jagdgenossenschaft gesetzeskonform umzusetzen ist. Exklusiv für die VJE - Mitglieder besteht die Möglichkeit auf das Formular "Datenverarbeitungsverzeichnis" und das Formular "Auftragsdatenverarbeitung" zurückzugreifen.
In Kürze steht nunmehr die Versendung weiterer Informationen zum Thema "Datenschutz" an. So müssen insbesondere die Jagdgenossenschaftsmitglieder darüber informiert werden, welche personenbezogenen Daten bei der Genossenschaft gespeichert werden und welche Rechts den Betroffenen in diesem Zusammenhang nach der Datenschutzgrundverordnung zustehen. Hierzu hat der VJE ein weiteres Informationsblatt für die Jagdgenossenschaften entwickelt. Auf der Grundlage des Informationsblattes, das jeweils noch durch den Jagdvorstand ergänzt werden muss, kann dann der Informationsverpflichtung auf einfache Weise entsprochen werden. Empfehlenswert ist es, in die Einladung zur nächsten Genossenschaftsversammlung einen eigenen Tagesordnungspunkt aufzunehmen, der z.B. wie folgt lauten kann: "Informationen zum personenbezogenen Datenschutz"
Auf der Versammlung wird dann dieser TOP mit Hilfe des Informationsblattes abgehandelt und dieser Vorgang protokolliert. Auch zu einem späteren Zeitpunkt kann das Formblatt noch dazu verwendet werden, bei entsprechenden Anfragen zu informieren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Informationsblatt zu vervielfältigen und an alle Genossen zu versenden.
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an die VJE-Geschäftsstelle.