Aktuelles aus dem VJE


10.05.2022

Umsatzsteuer für Jagdpachtverträge

Anfang 2023 ist es soweit. Dann läuft auch die Übergangsfrist ab, welche dafür gesorgt hatte, dass Jagdgenossenschaften, welche die Kleinunternehmerschwelle von derzeit 22.000 Euro überschreiten, Umsatzsteuer aus den Einkünften aus der Jagdverpachtung abführen müssen. Jagdgenossenschaften müssen also dann auch wissen, welche Meldungen gegenüber dem Finanzamt wann zu machen sind und wie insbesondere auch der technische Verfahrensablauf hierfür ist.  Deshalb wird unser nächstes an unsere Mitglieder gerichtetes Rundschreiben, welches bis September Veröffentlichung finden soll, ganz im Lichte der Umsatzsteuer stehen. Es ist zudem beabsichtigt, auch ein Seminar zu diesem Thema anzubieten. Über die Termine werden wir noch rechtzeitig informieren.

(von Jürgen Reh)


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